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bewusste Fahrlässigkeit

Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Den Anspruch auf Rückerstattung verwirkt, wer vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich eine Dividende nicht deklariert. Für die Abgrenzung ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Nichtdeklaration vorliegt, sind die bei der Steuerhinterziehung entwickelten Grundsätze heranzuziehen. Im vorliegenden Fall kann keine abschliessende Würdigung der strittigen subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 23 Abs. 2 VStG vorgenommen werden, weshalb die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.
iusNet StR 24.09.2019