Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Die Eheleute A haben ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in U Im Wertschriftenverzeichnis 2015 deklarierten sie u.a. 30‘000.- Aktien der D AG mit Sitz in U mit einem Steuerwert von CHF 4‘200‘000.- nicht aber die 2015 fällig gewordene Bruttodividende von CHF 900‘000.-.
Mit Veranlagungsverfügung vom 4.5.2017 rechnet das KStA BS die Bruttodividende auf und informierte A, dass der Anspruch auf Rückerstattung der VSt mangels Deklaration entfalle.
Da sämtliche kantonalen Rechtsmittel abgewiesen wurden, gelangten die Eheleute A am 10.1.2019 innert Frist mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr.
Während das KStA BS auf Gutheissung schloss, beantragte die ESTV die Beschwerde abzuweisen.
Strittig ist, ob der Anspruch von A auf Rückerstattung der auf der Bruttodividende der D AG von CHF 900‘000.- abgezogenen VSt von CHF 315‘000.- verwirkt ist.
Das BGr hielt fest, dass der Anspruch auf Rückerstattung der VSt per 1.1.2019 neu geregelt worden sei und zeitlich das neue Recht für Ansprüche, die seit dem 1.1.2014 entstanden sind, gelte, sofern über den Anspruch auf Rückerstattung der VSt noch nicht rechtskräftig entschieden worden sei....
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