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Bilanzänderung

Bilanzänderung bei Forderungsverzicht

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die KStV TG nahm eine Aufrechnung des Forderungsverzichtes im Gewinn vor. Daraufhin reichte die Pflichtige eine korrigierte Steuererklärung ohne Forderungsverzicht ein. Das BGr hält fest, dass eine Bilanzänderung bis zum Einreichen der Steuererklärung möglich ist. Danach ist sie nur noch bei Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums zulässig. Ausgeschlossen sind Bilanzänderungen, die lediglich aus Gründen der Steuerersparnis vorgenommen werden.
iusNet StR 22.10.2020