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Einsprache

Keine Rechtskontrolle im bundesgerichtlichen Revisionsverfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob ein gesetzlicher Revisionsgrund für ein bereits ergangenes BGr-Urteil vorliegt. Dabei geht es um eine zu spät eingegangene Einsprache. Gemäss dem Beschwerdeführer soll die Einsprachefrist gestützt auf eine Verordnung zu COVID-19 noch nicht verstrichen gewesen sein. Das Bundesgericht setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, in welchen Fällen ein BGr-Urteil aufgehoben werden kann.
iusNet StR 24.10.2022