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Ermessen

Spontanität als Voraussetzung einer straflosen Selbstanzeige

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Steuerhinterziehung muss spontan angezeigt werden, um strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Sind die Steuerbehörden bereits am Untersuchen und muss der Pflichtige nach allgemeiner Lebenserfahrung davon ausgehen, dass die Steuerbehörden die Steuerhinterziehung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge auch ohne Anzeige von sich aus entdecken werden, geht der Anzeige einer Steuerhinterziehung diese Spontanität ab.
iusNet StR 06.02.2020