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familiären als auch die wirtschaftlichen Lebensinteressen

Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Zu beurteilen war der Lebensmittelpunkt eines Ehepaars. Bei verheirateten Personen geht man davon aus, dass sie einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt und damit einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Dabei entfalten in früheren Steuerperioden getroffene Veranlagungen grundsätzlich keine Rechtskraft.
iusNet StR 28.06.2021