Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars
Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars
Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars
Die Steuerpflichtigen A und B haben im Mai 2014 geheiratet. Einen Monat zuvor hat sich A an seiner bisherigen Adresse abgemeldet und sich in F Kt GL angemeldet, wo er Eigentümer einer Liegenschaft ist. Im Monat der Heirat meldete sich B an ihrem bisherigen Wohnort in H/ZH ab und zog zu A in den Kt GL. Seit Juni 2014 ist sie an ihrem bisherigen Wohnort in H/ZH als Wochenaufenthalterin gemeldet, in einer Liegenschaft, die in ihrem Alleineigentum steht. Das KStA ZH akzeptierte das Hauptsteuerdomizil in F/GL für die Steuerperioden 2014, 2015 und 2016. Für die Steuerperiode 2017 forderte es verschiedene Unterlagen an und ging im anschliessenden Einschätzungsentscheid von einem Hauptsteuerdomizil im Kt ZH aus. Die dagegen erhobene Einsprache wurde abgewiesen. Das StRKGr ZH hiess den Rekurs der Steuerpflichtigen gut und hob den Einspracheentscheid auf. Es stellte fest, dass die Steuerpflichtigen im Kt ZH lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterstehen. Vor VGr ZH beantragt das KStA ZH die Aufhebung des Entscheids des StRKGr ZH.
Das VGr ZH zieht folgendes in Erwägung: Der steuerliche Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden...
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