Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton Rechtsprechung Direkte Steuern 2C_963/2020 Bundesgericht Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton 2C_963/2020 Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden. iusNet StR 28.06.2021 Weiterlesen über Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton