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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Feste Geschäftseinrichtung

feste Geschäftseinrichtung

Steuerliche Anerkennung einer ausländischen Betriebsstätte

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beurteilt, ob eine Betriebsstätte in China steuerlich der Beschwerdeführerin oder ihrer Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Dabei steht die tatsächliche Verfügungsmacht der Beschwerdeführerin im Zentrum, die im Rahmen einer «Substance over form»-Betrachtung zu beurteilen ist. Die durch die Beschwerdeführerin aufgewendeten Kosten für die Betriebsstätte qualifiziert das Bundesgericht als verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft. Weiter lehnt das BGr das Vorliegen einer Vertreterbetriebsstätte im Sinne des DBAs zwischen der Schweiz und China ab.
iusNet StR 24.10.2023

Verweigerung einer Betriebsstätte im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Anerkennung einer Betriebsstätte im Ausland setzt in erster Linie das Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung voraus. Die Beweislast für eine substantielle Geschäftstätigkeit trägt der Steuerpflichtige. Vorliegend sprechen sowohl die Einfachheit der Struktur vor Ort betreffend Räumlichkeiten und Personal sowie die dort ausgeführten nebensächlichen Tätigkeiten gegen die Existenz einer substantiellen Geschäftstätigkeit.
iusNet StR 28.09.2020