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Festsetzungsverjährung

Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Auslegung von Art. 112 Abs. 1 MWStG ergibt eine ungleiche Behandlung von alt- und neurechtlichen Steuerforderungen und führt vorliegend dazu, dass die streitbetroffene Steuerforderung aus dem Jahr 2009, nicht aber diejenige aus dem Jahr 2010 verjährt ist. Umstritten war überdies die Höhe des empfangenen Entgelts für erbrachte Servicing-Leistungen.
iusNet StR 19.10.2021

Vermittlungsleistungen von Versicherungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BGr prüft die Verletzung des Beschleunigungsgebot und kommt zum Schluss, dass sich zahlreiche komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen stellten, welche einen erhöhten Abklärungsaufwand auslösen, weshalb keine Verletzung vorliege. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2010 ist die Beschwerde jedoch insoweit teilweise gutzuheissen.
iusNet StR 26.07.2021