Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen
Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen
Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen
Die MWSt-Gruppe A Holding AG ist seit dem 1. Januar 2005 mehrwertsteuerlich registriert. Die A Holding AG fungierte dabei als Gruppenvertretung. Teil der MWSt-Gruppe ist auch die B AG. Diese bezweckt u.a. die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem "Asset Transfer" bei und der Verwaltung von Hypothekar- und Kreditfinanzierungen für Privat- und Firmenkunden im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung und Risiko Dritter, sowie damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen.
Im Jahr 2015 führte die ESTV bei der MWSt-Gruppe A Holding AG eine Kontrolle betreffend die Steuerperioden 2009 bis 2013 durch. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass die B AG Hypothekarverträge in eigenem Namen abschloss und die Hypothekarforderungen anschliessend an Vertragspartner (nachfolgend: Risikoträger) verkaufte, wobei die jeweiligen Risikoträger die B AG beauftragten, die Hypotheken weiterhin zu bewirtschaften bzw. zu verwalten. Der Verkauf der Kreditforderungen wurde den Hypothekarschuldnern nicht angezeigt. Die Schuldner bezahlten den Hypothekarzins weiterhin an die B AG, welche einen Teil davon – den sog. Transferpreis – an den Risikoträger weiterleitete. Die B AG...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.