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französische Immobiliengesellschaft (SCI)

Berücksichtigung von Verlustvorträgen von französischen SCIs

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt, dass Verlustvorträge einer französischen SCI, die im französischen Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen ist, nicht vom steuerbaren Einkommen des Antragstellers abgezogen werden können, da eine solche SCI keine Betriebsstätte im Sinne darstellt. Zudem können in der Schweiz nicht berücksichtigte Verluste von SCI bei der Bestimmung des Steuersatzes des Steuerpflichtigen nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 nicht in die Berechnung miteinbezogen werden.
iusNet StR 21.12.2020