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Berücksichtigung von Verlustvorträgen von französischen SCIs

Berücksichtigung von Verlustvorträgen von französischen SCIs

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Direkte Steuern

Berücksichtigung von Verlustvorträgen von französischen SCIs

A betreibt in Genf ein Einzelunternehmen, das sich der Renovierung und Instandhaltung von Gebäuden widmet. A ist ausserdem an sechs nicht im Handel tätigen Immobiliengesellschaften (SCI) mit Sitz in Frankreich beteiligt, von denen sich fünf zu 100 % und die sechste (SCI G) zu 50 % in seinem Besitz befinden.

In seiner Steuererklärung für das Jahr 2010 beantragte A, es sei ein Verlustvortrag in der Höhe von CHF 6'909'578 zu berücksichtigen, der sowohl bei der Kantons- und Gemeindesteuer als bei der direkten Bundessteuer zu keinem steuerbaren Einkommen führt, ohne irgendwelche Belege vorzulegen.

Mit Entscheid vom 19. Mai 2014 weigerte sich das KStA GE die geltend gemachten Verlustvorträge zu berücksichtigen und setzte das zu versteuernde Einkommen fest.

A erhob dagegen Einsprache und machte einen etwas tieferen als ursprünglich deklarierten Verlustvortrag geltend. Im Zusammenhang mit dieser Forderung legte A die Geschäftsbücher der SCI sowie einen Steuerbescheid der französischen Steuerbehörden über seine Einnahmen für das Jahr 2008 vor. Darin wurde ein Verlustvortrag ausgewiesen wurde, der den "gesamten Verlusten der Jahre 2003 bis 2005 und 2007 bis 2008"...

iusNet StR 21.12.2020

 

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