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Betriebsstätte

Home-Office Tätigkeit und die steuerliche Praxis innerhalb der Schweiz - das neue SSK-Schreiben schafft endlich Klarheit

Fachbeitrag
Direkte Steuern
Infolge der COVID-19-Pandemie hat sich die Tätigkeit von Mitarbeitenden im Home-Office als Arbeitsmethode in den Unternehmen dauerhaft etabliert. In der jüngeren Vergangenheit war die Steuerpraxis teilweise umstritten und unklar. Im Sprachgebrauch vieler grosser Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen war gerne die Rede von sog. «accidental permanent establishments», oder mit anderen Worten, dass die Telearbeit von Mitarbeitenden eine Zuteilung von Gewinn/Kapital bzw. Einkommen/Vermögen des Unternehmens an den Ort des Telearbeitsplatzes unter Umständen auslösen könnte.
Julian Kläser
iusNet StR 25.05.2022

Berücksichtigung von Verlustvorträgen von französischen SCIs

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt, dass Verlustvorträge einer französischen SCI, die im französischen Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen ist, nicht vom steuerbaren Einkommen des Antragstellers abgezogen werden können, da eine solche SCI keine Betriebsstätte im Sinne darstellt. Zudem können in der Schweiz nicht berücksichtigte Verluste von SCI bei der Bestimmung des Steuersatzes des Steuerpflichtigen nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 nicht in die Berechnung miteinbezogen werden.
iusNet StR 21.12.2020

Verweigerung einer Betriebsstätte im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Anerkennung einer Betriebsstätte im Ausland setzt in erster Linie das Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung voraus. Die Beweislast für eine substantielle Geschäftstätigkeit trägt der Steuerpflichtige. Vorliegend sprechen sowohl die Einfachheit der Struktur vor Ort betreffend Räumlichkeiten und Personal sowie die dort ausgeführten nebensächlichen Tätigkeiten gegen die Existenz einer substantiellen Geschäftstätigkeit.
iusNet StR 28.09.2020

Ausserordentliche Abschreibung einer Forderung von einer Gruppengesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden muss, dass der B SA mit Sitz in Luxemburg bzw. deren Betriebsstätte im Kt ZH schon im Jahr 2009 bekannt war, dass die seit Jahren angehäuften offenen Forderungen gegen die Gruppengesellschaft C nicht mehr erfüllt würden und die Insolvenz der C unabwendbar sein würde. Unter den gegebenen Umständen hätte die B AS schon vor den Steuerperioden 2010 und 2011 Abschreibungen der offenen Forderungen gegen die C vornehmen müssen.
iusNet StR 21.01.2020

Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer übte ein privatärztliche Tätigkeit in der S AG in Pfäffikon SZ aus und war akkreditierter Belegarzt in der im Kt ZH gelegenen Klinik Y, wo ihm jeweils ein Operationsraum für einen bestimmten Zeitraum mit der für den chirurgischen Eingriff erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Da A nicht in ein arbeitsorganisatorisches Abhängigkeitsverhältnis eingebunden war, erachtete das BGr die Tätigkeit von A als Belegarzt in der Klinik Y als selbstständige Erwerbstätigkeit und bejahte das Vorliegen einer Betriebsstätte im Kt ZH, da A eine permanente, qualitativ und quantitativ erhebliche Tätigkeit in der Klinik Y ausübt.
iusNet StR 13.12.2019