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Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

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Direkte Steuern

Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

Die Ehegatten A haben ihren Wohnsitz in Freienbach/SZ. Herr A ist als Arzt tätig. Gemäss HR ist er VRP der Z AG mit Sitz in Freienbach/SZ. Neben seiner privatärztlichen Tätigkeit in der X AG mit Sitz in Pfäffikon/SZ übt er eine Tätigkeit als Chirurg in der Klinik Y in Zürich aus. Von dieser Tätigkeit als Chirurg in der Klinik Y erfuhr der Kt ZH durch Meldung des Kt SZ. Im Nachgang zu einer Buchprüfung bei der Z AG forderte das KStA ZH A zur Einreichung einer Steuererklärung für die Steuerperiode 2011 auf. Das StA der Stadt Zürich meldete der KStV SZ, es erachte A ab 1. Januar 2011 als im Kt ZH beschränkt steuerpflichtig. Mit Vorentscheid vom 26. Mai 2015 beanspruchte das KStA ZH die Steuerhoheit mit Wirkung vom 1. Januar 2011 und wies eine dagegen erhobene Einsprache ab. 

Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. 

Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr beantragt A, es sei festzustellen, dass er im Kt ZH nicht beschränkt steuerpflichtig sei und er im Kt ZH seit der Steuerperiode 2011 keine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit (Betriebsstätte/Geschäftsort) begründet habe (Steuerhoheitsentscheid). Im...

iusNet StR 13.12.2019

 

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