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freie Beweiswürdigung

Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Auch wenn die Beweisführungslast aufgrund der behördlichen Untersuchungspflicht bei der Veranlagungsbehörde liegt, untersteht die steuerpflichtige Person trotzdem einer weitreichenden Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflichtigen hätten beweisen müssen, dass die vom KStA SO vermutete Verwendung von nicht verbuchten Einzahlungsscheinen tatsachenwidrig war. Dies taten sie nicht in genügender weise, weshalb die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde.
iusNet StR 22.01.2019