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freiwillige Abmachungen der Ehegatten

Abzugsfähigkeit von Zahlung ausserhalb des Scheidungsurteils als Unterhaltsbeitrag

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss der Steuerpflichtige nach den allgemeinen Regeln der Beweislast die Tatsachen nachweisen, welche die Steuerschuld reduzieren oder ganz beseitigen. In Bezug auf Steuerabzüge für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen muss er in jedem Fall den Abschluss einer klaren und bezifferten Vereinbarung betreffend die Unterhaltskosten mit dem anderen Elternteil vorlegen und nachweisen, dass er die sich aus ihr resultierenden finanziellen Verpflichtungen wirklich erfüllt hat.
iusNet StR 29.06.2020