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Freizügigkeitsstiftung

Kapitalleistungen aus Vorsorge

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_680/2019

Art. 22 DBG und Art. 7 Abs. 1 StHG konkretisieren die generelle Anordnung von Art. 83 BVG, indem sie den Kreis der steuerbaren Vorsorgeleistungen genau umreissen und die Modalitäten der Besteuerung festlegen. Damit setzte der Gesetzgeber konsequent das sog. Waadtländer Modell um, gemäss dem der vollen Abzugsfähigkeit der Beiträge/Prämien die volle Steuerbarkeit der Leistungen gegenübersteht.
iusNet StR 25.05.2020