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Kapitalleistungen aus Vorsorge

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Kapitalleistungen aus Vorsorge

Am 24. Januar 2018 zahlte die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG an A infolge Erlebensfalls eine Kapitalleistung von Fr. 544'740.66 aus. Dieser Betrag setzte sich aus der ursprünglichen Einzahlung von A bei der Freizügigkeitsstiftung, den Erträgen des von ihm in einem Fonds angelegten Vermögens sowie der auf dem Fondsvermögen eingetretenen Wertvermehrung zusammen. Am 18. März 2018 erliessen die KStV GR und das Gemeindesteueramt die definitiven Veranlagungsverfügungen betreffend die Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer.

A erhob gegen die Veranlagungsverfügungen Einsprache, mit der er geltend machte, lediglich das ursprüngliche Kapital sowie die daraus erzielten Erträge dürften der Besteuerung unterworfen werden. Der Rest sei ausschliesslich Kapitalgewinn, der im Bereich der freien Anlagen steuerfrei sei. Mit Einspracheentscheiden vom 12. April 2019 wies KStV GR die Einsprache ab. Eine dagegen erhobene Beschwerde ans VGr GR blieb erfolglos.

Das BGr stellt fest, dass der Bundesgesetzgeber bereits im BVG ausdrücklich vorgesehen hat, dass Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen und...

iusNet StR 25.05.2020

 

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