Der im Baugewerbe tätige Steuerpflichtige erwarb zusammen mit einem gelernten Maurer eine Liegenschaft im Rahmen einer einfachen Gesellschaft. Die Liegenschaft wurde – unter anderem durch die Unternehmen der beiden Gesellschafter – umfassend renoviert und danach vermietet. Anlässlich des Verkaufs des hälftigen Anteils des Steuerpflichtigen hatte das VGr ZH zu beurteilen, ob eine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.