Das BGr befasst sich hauptsächlich mit der Anwendung des relevanten Zinssatzes auf ein Darlehen, welches eine Muttergesellschaft ihrer Tochter gewährt hat. Es berücksichtigt dabei das Rundschreiben der ESTV betreffend steuerlich anerkannte Zinssätze 2013 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken sowie das Fremdvergleichsprinzip ("dealing at arm's length").