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Fremdvergleichsprinzip

Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Muttergesellschaft (Alleinaktionärin) gewährt ihrer Tochter ein Darlehen zum Zins von 3,75% (Satz für Betriebskredite laut Rundschreiben 2013). Das VGr GE stützte sich auf den maximalen Zinssatz, welcher im Rundschreiben 2013 für Liegenschaftskredite (2% - 2,75%) vorgesehen ist, um einerseits die abziehbaren Passivzinsen sowie andererseits diejenigen Zinsen, welche dem Gewinn der Beschwerdeführerin für die Steuerperiode 2013 aufgerechnet werden müssen (verdeckte Gewinnausschüttung), zu bestimmen, was vom BGr bestätigt wurde.
iusNet StR 26.08.2021