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Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

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Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

Die A SA mit Sitz in Genf ist seit 1982 im HR GE eingetragen und wird vollständig von der B SA gehalten, deren Sitz sich im Kt VD befindet.

Am 15. Juni 2012 haben die A SA und die B SA einen Darlehensvertrag über CHF 4'400'000 abgeschlossen. Das Darlehen unterlag demjenigen Zinssatz, welcher jährlich von der ESTV festgelegt wird, d.h. 3,75% im Jahr 2012. Im Verlaufe des Jahres 2012 wurde dieses Darlehen zunächst auf CHF 4'800'000 und danach auf CHF 6'500'000 erhöht. Diese Vertragszusätze hatten keinen Einfluss auf die anderen Bedingungen des Darlehens.

Am 22. November 2012 vereinbarten die A SA und die B SA einen neuen Darlehensvertrag, welcher den früheren Vertrag und die beiden Vertragszusätze 2012 ersetzte. Dieser neue Vertrag sah insbesondere vor, dass

  • der gesamte Darlehensbetrag CHF 6'500'000 beträgt;
  • die B SA der A SA eine Kreditfazilität, welche die Finanzierung der neuen Fabrik der A SA in U (Kt GE) bezweckte, gewährt;
  • die Limite des von der B SA gewährten Kredites CHF 20'000'000 beträgt;
  • die Vertragsdauer unbeschränkt ist; und
  • der jährliche Zinssatz, dem einmal jährlich publizierten Zinssatz der
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iusNet StR 26.08.2021

 

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