Der vorliegende Rechtsstreit betrifft die Frage, wie das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen des Beschwerdeführers für die Steuerperiode 2013 berechnet werden. Insbesondere ist zu klären, ob das gesamte Einkommen und das gesamte Vermögen des Beschwerdeführers in der Schweiz zu besteuern sind oder lediglich die Hälfte aufgrund der fehlenden Steuerpflicht seiner Ehefrau in der Schweiz.