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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Geschiedener Gerichtlich oder Tatsächlich Getrenntlebender Steuerpflichtiger

geschiedener, gerichtlich oder tatsächlich getrenntlebender Steuerpflichtiger

Anwaltskosten für die Durchsetzung von nachehelichen Unterhaltszahlungen sind keine Gewinnungskosten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei den nach Art. 25 DBG abziehbaren Gewinnungskosten handelt es sich um Kosten, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann und die im Wesentlichen auf die Erzielung des Einkommens, das zu versteuern ist, zurückzuführen sind oder durch dieses verursacht werden. Verfahren im Eherecht regeln sämtliche Aspekte, die sich aus der Beendigung des gemeinsamen Lebens ergeben. Diese Vielzahl der sich stellenden Rechtsfragen verhindert die Herstellung eines direkten und engen Zusammenhangs zwischen den Anwaltskosten und der Einkommenserzielung durch die Unterhaltsbeiträge. Anwaltskosten sind deshalb keine abzugsfähigen Gewinnungskosten.
iusNet StR 21.02.2023