Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der Erhebung einer Handänderungssteuer im Zusammenhang mit einem Wechsel der Fondsleitung eines Immobilienfonds und der damit verbundenen Übertragung von vier Grundstücken im Kanton Freiburg geprüft. Das Bundesgericht bestätigt dabei seine frühere Rechtsprechung und klärt gleichzeitig, wer wirtschaftlich die Steuerlast trägt.