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Grundlagenirrtum

Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum?

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Rückabwicklung eines Leistungsverhältnisses ist für steuerliche Zwecke nur anzuerkennen, wenn das ursprüngliche Vertragsverhältnis an einem Willensmangel litt, wenn also ein Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bestand.
Natalie Peter
iusNet StR 30.08.2021

Quellensteuer trotz Rückerstattung einer Zahlung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Aufgrund des Grundlagenirrtums ist der Vertrag zivilrechtlich anfechtbar, wodurch die ursprünglich für gegeben erachteten steuerrechtlichen Folgen entfallen. Weder schuld- noch steuerrechtlich beachtlich ist dagegen der blosse Motivirrtum im Beweggrund.
iusNet StR 30.08.2021