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Grundlagenirrtum

Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum?

Kommentierung
Direkte Steuern
Die A AG verbuchte eine Zahlung an den Aktionären als Betriebsaufwand. Das KStA BE qualifizierte die Zahlung aber als Lohnzahlung. Die Zahlung wurde nachträglich zurückbezahlt. Die A AG beruft sich darauf, sie sei, was die steuerrechtlichen Folgen der Zahlung anbelangt, einem Irrtum erlegen. Da es sich nach Auffassung des BGr nicht um einen Grundlagenirrtum handelt, bleibt die seinerzeitige Verbuchung damit massgebend, selbst wenn es in der Zwischenzeit zur restitutio in integrum gekommen ist.
Natalie Peter
iusNet StR 30.08.2021

Quellensteuer trotz Rückerstattung einer Zahlung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Zahlung aus Erwerbstätigkeit an ihren Aktionär sei rückabgewickelt worden, weshalb die Quellensteuer nicht mehr geschuldet sei. Die seinerzeitige Verbuchung als Betriebsaufwand bleibt allerdings massgebend, da kein Grundlagenirrtum vorlag, selbst wenn es in der Zwischenzeit zu einer Rückzahlung gekommen ist. Auch die erfolgswirksame Verbuchung der Rückzahlung in späteren Steuerperioden vermag die Quellensteuerpflicht nicht rückwirkend zu berühren.
iusNet StR 30.08.2021