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Hauptleistung

Versicherungsleistungen

Kommentierung
Mehrwertsteuer
Das BGr untersucht, ob der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fällt und, falls ja, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelt. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, da zwischenzeitlich die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Florian Hanslik

Vermittlungsleistungen von Versicherungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BGer untersuchte, ob der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fiel und, falls ja, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelte. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, da zwischenzeitlich die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
iusnet StR 26.07.2021