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Interessenabwägung

Rechtliche Einordnung von Steuerrulings

Fachbeitrag

Zugleich ein Beitrag zum Vertrauensschutz im Steuerrecht

Das Einholen von Steuerrulings bzw. steuerlichen Vorabbescheiden gehört zum Alltag eines jeden Steuerberaters in der Schweiz. Sie sind nicht nur zentral für die Schweiz als Investitions- und Unternehmensstandort, sondern gleichermassen wichtig für eine effiziente und gleichmässige Steuererhebung. Bis vor Kurzem mussten sich die Gerichte praktisch nie mit der Gültigkeit von Rulings auseinandersetzen. Dies hat sich seit einigen Jahren geändert. Gesetzliche Regelungen zu Rulings sind aber immer noch die absolute Ausnahme. Eine positive Regelung ist auch verzichtbar, da die Rechtswirkungen von Rulings auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 9 BV basieren.
SJZ-RSJ 9/2021 | S. 431

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführer richteten zwecks strafloser Selbstanzeige ein Schreiben an das KStA GE, in welchem sie über die Gründung einer Immobiliengesellschaft in Frankreich mit dem Ziel des Erwerbs eines Zweitwohnsitzes informierten. Da das KStA GE bereits andere Elemente zu diesem Sachverhalt abklärten, akzeptierte es das Schreiben der Beschwerdeführer nicht mehr als straflose Selbstanzeige. Das BGr bestätigt die Ablehnung einer spontanen Selbstanzeige.
iusNet StR 30.11.2020