Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen
Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen
Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen
Die Ehegatten A und B, wohnhaft in Genf, haben am 11. März 2013 dem KStA GE ein Schreiben geschickt, um ihre Beteiligung an einer nicht gewerblich genutzten Immobiliengesellschaft in Frankreich offenzulegen. Die von der Gesellschaft gehaltenen Immobilie nutzten sie als Ferienwohnung.
Das KStA GE eröffnete daraufhin ein Nachsteuerverfahren sowie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung für die Steuerperioden 2006 bis 2010. In einer Stellungnahme räumten A und B ein, dass sie es zudem versäumt hätten, Bausparpläne in Frankreich und Dividenden in ihrer Steuererklärung zu deklarieren.
Das KStA GE schloss die Verfahren ab und verfügte Nachbesteuerungen sowie Bussgelder wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung, insbesondere im Hinblick auf eine anonyme Anzeige vom 24. Mai 2012. Das VGr GE hiess eine Beschwerde der Ehegatten teilweise gut und hob die verfügten Geldbussen auf. Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, um eine zusätzliche Busse wegen zu hoch angegebener medizinischer Kosten zu prüfen. Das kantonalen VGr schloss eine spontane Selbstanzeige wiederum aus und setzte gleichzeitig die Höhe der Bussen herab.
Die Ehegatten reichten eine formelle...
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