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straflose Selbstanzeige

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführer richteten zwecks strafloser Selbstanzeige ein Schreiben an das KStA GE, in welchem sie über die Gründung einer Immobiliengesellschaft in Frankreich mit dem Ziel des Erwerbs eines Zweitwohnsitzes informierten. Da das KStA GE bereits andere Elemente zu diesem Sachverhalt abklärten, akzeptierte es das Schreiben der Beschwerdeführer nicht mehr als straflose Selbstanzeige. Das BGr bestätigt die Ablehnung einer spontanen Selbstanzeige.
iusNet StR 30.11.2020

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

Kommentierung
Direkte Steuern
Der überlebende Ehegatte kann sich dann nicht auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben berufen, wenn er sich in eigener Person der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Dem KStA ZH ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass die hinterzogenen Vermögenswerte der Witwe gehörten. Das BGr schliesst auf ein Miteigentum der Ehefrau an den Vermögenswerten mit der Folge, dass ein Teil davon im vereinfachten Verfahren und der andere Teil des gleichen Vermögenswertes im ordentlichen Verfahren nachbesteuert wird.
iusNet StR 26.05.2020