Das Bundesgericht hat die Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten an einer neu erworbenen Liegenschaft zu beurteilen. Es bestätigt die mit Urteil 9C_677/2021 vom 23. Februar 2023 beschlossene Aufgabe der Praxis zum "wirtschaftlichen Neubau".
Anwalts- und Gerichtskosten in einem Bauprozesse gelten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten, wenn die durch das angefochtene Bauvorhaben ausgehende Beeinträchtigung für das eigene Grundstück im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung glaubhaft erschien.
Der Unterstützungsabzug im Konkubinat setzt die objektive, unfreiwillige Unterstützungsbedürftigkeit und die Absenz einer Gegenleistung des unterstützten Partners voraus. Praxisgemäss wird dies in einem Konkubinat heutiger Ausprägung kaum je zutreffen. Unterhaltsabzüge sind nur an eigene Kinder möglich.