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Unterstützungsabzug und Unterhaltsleistungen im Konkubinat

Unterstützungsabzug und Unterhaltsleistungen im Konkubinat

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Direkte Steuern

Unterstützungsabzug und Unterhaltsleistungen im Konkubinat

A lebt mit ihrer Lebenspartnerin B und deren Kindern im Konkubinat in einem Haus, an welchem beide je hälftiges Miteigentum halten. Die beiden Lebenspartnerinnen wohnen seit langer Zeit zusammen, führen aber keine eingetragene Partnerschaft. Sie haben die Pflichten der Familiengemeinschaft vertraglich geregelt, wobei A den überwiegenden Teil der finanziellen Mittel beisteuert und die Lebenspartnerin mehr zur Betreuung der Kinder beiträgt. Hinsichtlich der Steuerperiode 2008 wurde unter anderem der von A geltend gemachte Unterstützungsabzug (zugunsten von B) verweigert. Ausserdem wurden die von der A allein getragenen Liegenschaftsunterhaltskosten, welche sie zu 50% als Unterhaltsbeiträge an B erachtet hatte, vom Abzug ausgenommen. Ferner veranlagte die Veranlagungsbehörde A nach dem Ledigentarif.

Was die subjektive Zuordnung der Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG betrifft, so sind die sachenrechtlichen Gegebenheiten, unabhängig vom Zivilstand der Miteigentümerinnen, massgebend. Da A hälftige Miteigentümerin ist, steht ihr direktsteuerlich lediglich der Abzug gemäss dieser einen Hälfte zu, wenngleich sie die gesamten Kosten getragen...

iusNet StR 28.07.2020

 

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