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Liegenschaftsverwaltungskosten

Abzug von Kosten für die Liegenschaftsverwaltung?

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Abzugsfähigkeit diverser Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte zu beurteilen. Dabei kann der Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass die angefallenen Kosten effektiv für die Verwaltung der Liegenschaften angefallen und nicht private Lebenshaltungskosten darstellen. Daher wird die Abzugsfähigkeit verneint.
IusNet StR 24.07.2023

Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Für eine Qualifikation von Anwalts- und Gerichtskosten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG ist erforderlich, dass die Aufwendungen der Sicherung des Grundeigentums bzw. der Nutzung dienen. Die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskosten hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige im entsprechenden Gerichtsverfahren mit allen Rechtsbegehren durchzudringen vermag. Es wird indes vorausgesetzt, dass das Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos erscheint.
iusNet StR 12.05.2021