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Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

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Die ESTV versandte eine Verfügung am Freitag 1. März 2019 im Verfahren "A-Post Plus" an den die Büroadresse des Vertreters der Steuerpflichtigen (sog. Domiziladresse). Aus der elektronischen Sendungsverfolgung der Post CH AG ("Track&Trace") geht hervor, dass die Verfügung am Samstag 2. März 2019 "via Postfach" zugestellt worden ist. Die Frist begann daher am Sonntag 3. März 2019 zu laufen und endete am 1. April 2019. Die Beschwerde vom 2. April 2019 war somit zu spät.
iusNet StR 25.08.2020