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Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

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Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

Die ESTV stellte in einer Verfügung datiert mit 1. März 2019 fest, dass ein Vorsteuerbetrag in Höhe von über CHF 250’000 nicht zum Abzug gebracht werden könne. Die ESTV versandte diese Verfügung gleichentags (Freitag, 1. März 2019) im Verfahren "A-Post Plus" an die Rechtsvertretung der Steuerpflichtigen, wobei die Sendung mit dem Bürodomizil der Rechtsvertreterin versehen war (sog. Domiziladresse) und damit keinen Hinweis auf ein Postfach trug. Am Dienstag 2. April 2019 erhob die Steuerpflichtige bei der ESTV Sprungbeschwerde, wobei sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die strittige Vorsteuerposition sei zum Vorsteuerabzug zuzulassen. Das BVGr vertrat die Meinung, dass im Fall des Versendes mit "A-Post Plus" der Fristenlauf praxisgemäss am Tag nach der Zustellung einsetze. Die Verfügung sei, wie aus der elektronischen Sendungsverfolgung der Post CH AG ("Track&Trace") hervorgehe, am Samstag 2. März 2019 "via Postfach" zugestellt worden. Die Frist habe daher am Sonntag 3. März 2019 zu laufen begonnen und sei am Montag 1. April 2019 verstrichen. Die Beschwerdeschrift vom 2. April 2019 vermöge die Frist nicht zu wahren. Dagegen erhob die...

iusNet StR 25.08.2020

 

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