iusNet Steuerrecht

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Track&Trace

Fristwiederherstellung bei einer A-Post Plus Zustellung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Art. 82 Abs. 2 MWSTG bestimmt, dass Verfügungen der ESTV der steuerpflichtigen Person schriftlich zu eröffnen sind. Das Bundesgericht leitet daraus ab, dass die ESTV die Art des Versands ihrer Verfügungen frei wählen kann und dass eine Sendung bereits dann als eröffnet gilt, wenn sie sich im Einflussbereich des Empfängers befindet. Bei einer A-Post-Plus-Zustellung gilt eine Verfügung als zugestellt, sobald sie in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen worden ist.
iusNet StR 28.03.2023

Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV versandte eine Verfügung am Freitag 1. März 2019 im Verfahren "A-Post Plus" an den die Büroadresse des Vertreters der Steuerpflichtigen (sog. Domiziladresse). Aus der elektronischen Sendungsverfolgung der Post CH AG ("Track&Trace") geht hervor, dass die Verfügung am Samstag 2. März 2019 "via Postfach" zugestellt worden ist. Die Frist begann daher am Sonntag 3. März 2019 zu laufen und endete am 1. April 2019. Die Beschwerde vom 2. April 2019 war somit zu spät.
iusNet StR 25.08.2020