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Rechtsmittelfrist

Sicherstellungsverfügungen – Nichtigkeit infolge Unzuständigkeit, Fristversäumnis und A-Post Plus

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Versand einer Sicherstellungsverfügung mittels A-Post Plus zulässig war. Die Rechtsmittel des Steuerpflichtigen erfolgten somit verspätet und die Vorinstanz trat zurecht nicht darauf ein. Die gestützt auf die Gemeindereglemente geltend gemachte Nichtigkeit infolge Unzuständigkeit des kantonalen Steueramts erweist sich als offensichtlich unbegründet. Die Vorinstanz verletzte jedoch das rechtliche Gehör, indem sie sich nicht mit der Nichtigkeitsrüge befasste.
iusNet StR 24.04.2024

Keine Heilung einer verpassten Rechtsmittelfrist durch Beiladung zu einem Verfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Person, die am Einspracheverfahren teilgenommen und die Frist zur Anfechtung des Einsprache-Entscheides verpasst hat, kann sich nicht nachträglich durch Beiladung an dem durch eine andere Person eingeleiteten Rechtsmittelverfahren beteiligen.
iusNet StR 25.04.2022

Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV versandte eine Verfügung am Freitag 1. März 2019 im Verfahren "A-Post Plus" an den die Büroadresse des Vertreters der Steuerpflichtigen (sog. Domiziladresse). Aus der elektronischen Sendungsverfolgung der Post CH AG ("Track&Trace") geht hervor, dass die Verfügung am Samstag 2. März 2019 "via Postfach" zugestellt worden ist. Die Frist begann daher am Sonntag 3. März 2019 zu laufen und endete am 1. April 2019. Die Beschwerde vom 2. April 2019 war somit zu spät.
iusNet StR 25.08.2020