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Sicherstellungsverfügungen – Nichtigkeit infolge Unzuständigkeit, Fristversäumnis und A-Post Plus

Sicherstellungsverfügungen – Nichtigkeit infolge Unzuständigkeit, Fristversäumnis und A-Post Plus

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Sicherstellungsverfügungen – Nichtigkeit infolge Unzuständigkeit, Fristversäumnis und A-Post Plus

Das KStA SO erliess am 26. Mai 2023 eine Sicherstellungsverfügung betreffend Steuerausstände pro 2012 bis 2022 in Höhe von rund CHF 2.4 Mio. Das StGr SO trat auf die Rechtsmittel infolge Fristversäumnisses nicht ein.

Der Steuerpflichtige führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGr.

Vorliegend ist einzig der Nichteintretensentscheid des StGr SO strittig. Soweit die Beschwerde Ausführungen zum Arrestvollzug oder zur materiellen Begründetheit enthält, kann darauf – ausgenommen die Nichtigkeitsrüge – nicht eingetreten werden (E. 1.2).

Der Entscheid über eine Sicherstellungsverfügung ist ein Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme. Gemäss Art. 98 BGG sind die Beschwerdegründe auf die Verletzung verfassungsmässiger Rechte beschränkt und es besteht gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG eine qualifizierte Rügepflicht (E. 2).

Umstritten ist die Einhaltung der Rechtsmittelfrist; der Sachverhalt ist unbestritten. Die Verfügung vom 26. Mai 2023 wurde mit A-Post Plus versandt und am Pfingstsamstag, 27. Mai 2023, im Briefkasten des Steuerpflichtigen hinterlegt. Die...

iusNet StR 24.04.2024

 

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