Aufgrund des dringenden Verdachts, dass der abgabepflichtige Verkäufer eines Pferdes zur Umgehung des hohen Ausserkontingentszollansatzes (AKZA) mehrere Pferde mit unzutreffenden Angaben und zudem mit zu tiefem Warenwert in die Schweiz eingeführt habe, wurde eine Zollstrafuntersuchung eröffnet. Die Käuferin des Pferdes haftet als nachleistungspflichtige Person solidarisch, auch wenn sie die Widerhandlung nicht selbst begangen hat und auch keinen direkten persönlichen Nutzen daraus zieht.