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Nachweis der Geschäftsmässigkeit

Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beurteilt, in welchem Umfang Mietkosten für Büroräumlichkeiten, die sowohl für eine selbständige Erwerbstätigkeit als auch für die Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft genutzt wurden, von der Einzelunternehmung als geschäftsmässig begründeter Mietaufwand abgezogen werden können.
iusNet StR 30.01.2024