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Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft

Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft

Der Beschwerdeführer arbeitete sowohl im Rahmen einer Einzelunternehmung als selbständiger Rechtsanwalt und Notar als auch als angestellter Rechtsanwalt und Notar bei seiner eigenen Gesellschaft. Gemeinsam mit einem anderen Anwalt war er Mieter von Büroräumlichkeiten. In der Veranlagung rechnete die Veranlagungsbehörde dem Beschwerdeführer CHF 30'000 von den in der Erfolgsrechnung der Einzelunternehmung verbuchten Mietkosten dem steuerbaren Einkommen hinzu. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben in dieser Hinsicht erfolgslos.

Der Hauptstreitgegenstand ist der Umfang des geschäftsmässig begründeten Mietaufwandes für die Büroräumlichkeiten, die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit genutzt werden (E. 3.1). Auf die vorgebrachten, angeblichen Verletzungen verfassungsmässiger Rechte wird nicht eingetreten, da hierzu eine qualifizierte Begründung fehlt (vgl. E. 2.3 und 2.5).

Im Veranlagungsverfahren können die Steuerbehörden die Beweiswürdigung auch auf Indizien stützen. Sofern sich eine relevante Tatsache durch die Steuerbehörden nicht mit einem verhältnismässigen Aufwand feststellen lässt, aber Indizien vorliegen, die auf eine hinreichende...

iusNet StR 30.01.2024

 

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