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objektive Anti-Missbrauchsregel

Steuerneutralität einer Holdingspaltung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Übertragung einer 100 % Beteiligung ist ausreichend, um die Steuerneutralität einer Holdingspaltung zu gewähren. Die Spaltung zieht keine Steuerfolgen auf Ebene des Aktionärs nach sich, falls sie auf Ebene der beteiligten Gesellschaften steuerneutral vollzogen werden kann.
iusNet StR 24.04.2019