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objektives äusseres

Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige erwarb einen Hof mit Stallungen und Wohnhaus im Kt LU. Nach umfangreichen Renovationen meldete sie sich Ende 2015 im Kt LU an. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz stützte sich auf zwei Indizien. Anhaltspunkte für eine effektive Wohnsitzverlegung lagen nicht vor. Das BGr beurteilt die Schlussfolgerung der Vorinstanz, die natürliche Vermutung zugunsten des bisherigen Hauptsteuerdomizils sei entkräftet als offensichtlich unrichtig. Die Beschwerde des KStA ZH wird gutgeheissen.
iusNet StR 23.07.2021