Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils
Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils
Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils
Die Steuerpflichtige ist Eigentümerin einer 4.5-Zimmerwohnung im Kt ZH. Im Jahr 2013 erwarb sie verschiedene Liegenschaften im Kt LU, darunter Stallungen, eine Reithalle und ein altes, unbewohntes Wohnhaus. Nach umfangreichen Renovationen fand am 17.12.2015 die Bauabnahme des Wohnhauses statt, einen Tag vorher meldete sich die Steuerpflichtige im Kt LU an. Im Kt ZH reichte sie für 2015 eine Steuererklärung für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen ein. Das KStA ZH forderte Nachweise für die Wohnsitzverlegung an und beanspruchte im Anschluss an das Auflageverfahren die Steuerhoheit für die Steuerperiode 2015. Die dagegen erhobene Einsprache und der anschliessende Rekurs wurden abgewiesen. Demgegenüber hiess das VGr ZH die Beschwerde der Steuerpflichtigen gut. Das KStA ZH erhob Beschwerde ans BGr.
Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen für die Begründung eines neuen Wohnsitzes zwei Merkmale erfüllt sein: Ein objektives äusseres, der Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht des dauernden Verbleibens. Dabei kommt es nicht auf den inneren Willen, sondern auf die objektiv erkennbare Absicht an (vgl. BGE 143 II 233 E. 2.5.2; 137 II 122 E. 3.6). Laut...
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