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Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr hatte zu beurteilen, ob der Handel mit Devisen und Derivaten als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert. Zur Beurteilung wandte das BGr bestimmte Kriterien an, die für eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein müssen.
iusNet StR 23.09.2021