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Praktikermethode

Aufrechnung von unbegründeten Abschreibungen auf Beteiligungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt, dass die Beschwerdeführerin die wirtschaftliche Rechtfertigung für die vorgenommenen Abschreibungen ihrer Beteiligungen nicht nachgewiesen hatte. Folglich hat das KStA GE diese Abschreibungen zu Recht aufgerechnet. Dies gilt nicht nur für die Aufrechnung der in der Steuerperiode vorgenommenen Abschreibungen, sondern auch für die seit Erwerb akkumulierten Abschreibungen.
iusNet StR 26.07.2021

Vermögenssteuerbewertung einer als Aktiengesellschaft organisierten Anwaltskanzlei

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften ergibt sich der Unternehmenswert laut KS Nr. 28 aus der Praktikermethode. Im Kommentar zum KS Nr. 28 wird darauf hingewiesen, dass in Ausnahmefällen der Ertrags- und der Substanzwert je einfach gewichtet werden kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn der Ertrag einer Gesellschaft ausschliesslich oder praktisch ausschliesslich auf der Leistung einer an der Gesellschaft ganz oder mehrheitlich beteiligten Einzelperson beruht. Dies gilt auch für eine kleine als AG geführte Anwaltskanzlei.
iusNet StR 30.11.2020