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Quellensteuer

Quellensteuer trotz Rückerstattung einer Zahlung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Aufgrund des Grundlagenirrtums ist der Vertrag zivilrechtlich anfechtbar, wodurch die ursprünglich für gegeben erachteten steuerrechtlichen Folgen entfallen. Weder schuld- noch steuerrechtlich beachtlich ist dagegen der blosse Motivirrtum im Beweggrund.
iusnet StR 30.08.2021