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Quellensteuer

Quellensteuer trotz Rückerstattung einer Zahlung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Zahlung aus Erwerbstätigkeit an ihren Aktionär sei rückabgewickelt worden, weshalb die Quellensteuer nicht mehr geschuldet sei. Die seinerzeitige Verbuchung als Betriebsaufwand bleibt allerdings massgebend, da kein Grundlagenirrtum vorlag, selbst wenn es in der Zwischenzeit zu einer Rückzahlung gekommen ist. Auch die erfolgswirksame Verbuchung der Rückzahlung in späteren Steuerperioden vermag die Quellensteuerpflicht nicht rückwirkend zu berühren.
iusNet StR 30.08.2021