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Rechnungsstellung

Dienstleistungen und deren Leistungsempfänger

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BGer überprüft die strittige Frage der mehrwertsteuerlichen Qualifikation diverser durch die Flughafen Zürich AG in Rechnung gestellter "Gebühren". Die Frage, wer im Sinne der massgeblichen Rechtsbestimmungen als «Leistungsempfänger» der durch den Flughafen dargebrachten Dienstleistungen zu verstehen ist, konnte nicht abschliessend beurteilt werden. Es ist deshalb bundesrechtskonform, wenn die Vorinstanz den Sachverhalt als unzureichend festgestellt einstuft und die Sache zu ergänzender Abklärung an die ESTV zurückweist.
iusNet StR 28.06.2021