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Rechtsgleichheitsgebot

Bewertung einer Immobiliengesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Durch juristische Personen gehaltene Grundstücke werden im KT SZ generell nicht nach den Vorschriften des SchätzG SZ bewertet. Nach Auffassung des BGr erweist sich diese Ordnung bei Immobiliengesellschaften als sachgerecht, da hinsichtlich des direkten bzw. indirekten Haltens von Liegenschaften auch in tatsächlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede bestehen. Bei der Bewertung der Aktien von Immobiliengesellschaften ist zudem dem Gesichtspunkt einer rechtsgleichen Behandlung im Verhältnis zu Aktien von Nichtimmobiliengesellschaften Rechnung zu tragen.
iusNet StR 18.11.2019