Bewertung einer Immobiliengesellschaft
Bewertung einer Immobiliengesellschaft
Bewertung einer Immobiliengesellschaft
Die im Kt SZ wohnhaften Eheleute A sind Eigentümer sämtlicher Aktien der D AG, einer Immobiliengesellschaft mit Sitz in SZ, welcher Stockwerkeigentumseinheiten in SZ gehören. In der Veranlagung für die Steuerperiode 2014 setzte die KStV SZ den Wert der Aktien der D AG auf CHF 128'800.-- pro Aktie bzw. insgesamt CHF 6'440'000.-- fest.
Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragen die Eheleute A es sei festzustellen, dass die zwecks Bewertung der Aktien der D AG bewerteten Immobilien entsprechend dem KS Nr. 28 vom 28. August 2008 der SSK mit den mit 6 Prozent kapitalisierten Mieteinnahmen zu ermitteln seien. Dementsprechend sei der Vermögenssteuerwert einer Aktie der D AG auf CHF 92'200.-- festzusetzen und das steuerbare Vermögen gegenüber dem angefochtenen Entscheid entsprechend herabzusetzen.
Der Streit dreht sich allein um die Bewertung der der D AG gehörenden Stockwerkeigentumseinheiten. Während die KStV und in der Folge die Vorinstanz auf den nach der Vergleichswertmethode ermittelten Verkehrswert abgestellt haben, sind die Beschwerdeführer der Auffassung, es hätte auf den...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.